Pflegegeld: Viele verzichten auf fast 1.600 Euro zusätzlicher Entlastung

Das Pflegegeld wurde erst mit Jahresbeginn 2025 abermals erhöht. Viele verzichten jedoch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von fast 1.600 Euro pro Jahr. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

05.02.2025, 11:20 Uhr, von (Finanzen)
Pflege
Bildquelle: Finanz.de (Montage) / Pflege
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Die häusliche Pflege ist in Deutschland weit verbreitet. Laut Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums werden rund 4,4 Millionen Pflegebedürftige zu Hause betreut.

Neben der Erhöhung des Pflegegelds bringt das Jahr 2025 weitere finanzielle Erleichterungen. Eine davon ist der Entlastungsbetrag, der für bestimmte Pflege- und Betreuungsleistungen genutzt werden kann. Viele Anspruchsberechtigte lassen diese finanzielle Unterstützung jedoch ungenutzt.

Pflegegeld 2025: Erhöhte Leistungen für Pflegebedürftige

Zum Jahreswechsel wurde das Pflegegeld erneut angehoben. Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige seit 2025 folgende Beträge:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)
  • Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)
  • Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)
  • Pflegegrad 5: 990 Euro (vorher 947 Euro)

Das Pflegegeld kann frei verwendet werden, beispielsweise für Betreuung oder Unterstützung durch Angehörige.

Entlastungsbetrag steigt auf 131 Euro – trotzdem oft ungenutzt

Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es den Entlastungsbetrag. Dieser wurde von 125 Euro auf 131 Euro pro Monat erhöht, was einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.572 Euro entspricht. Doch eine Studie zeigt, dass 60 Prozent der Berechtigten diese Unterstützung nicht abrufen.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und dient dazu, Pflegepersonen zu entlasten oder die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen zu fördern. Er kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Haushaltshilfen (z. B. Putzen, Einkaufen)
  • Alltagsbegleitung und Betreuungsdienste
  • Kurzzeitpflege
  • Unterstützende Dienstleistungen durch anerkannte Anbieter

Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen und anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden. Alternativ können zertifizierte Dienstleister die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse übernehmen.

Warum bleibt die finanzielle Unterstützung oft ungenutzt?

Es gibt mehrere Gründe, warum viele Pflegebedürftige und Angehörige den Entlastungsbetrag nicht in Anspruch nehmen:

  • Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern erschweren den Überblick.
  • Fehlende Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten.
  • Hohe Kosten professioneller Anbieter – der Betrag von 131 Euro reicht oft nicht aus.

Trotzdem sollte der Entlastungsbetrag nicht ungenutzt bleiben, wenn entsprechende Leistungen in Anspruch genommen werden. Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt beraten lassen.

Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit 1.572 Euro pro Jahr kann er spürbare Entlastung bringen – sei es durch Haushaltshilfen, Betreuung oder Kurzzeitpflege. Um die Leistung zu erhalten, genügt es, Rechnungen bei der Pflegekasse einzureichen oder einen zertifizierten Dienstleister für die Abrechnung zu beauftragen. Wer diese Möglichkeit nutzt, kann sich selbst oder pflegende Angehörige finanziell und organisatorisch entlasten.

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News in Finanzen
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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