Ab jetzt: Bis 1.800 Euro für pflegende Angehörige und höheres Pflegegeld

In Deutschland sind rund fünf Millionen Menschen pflegebedürftig. Unter bestimmten Voraussetzungen können pflegende Angehörige einen Pauchbetrag geltend machen und so von einer steuerlichen Erleichterung von bis zu 1.800 Euro profitieren. Auch das Pflegegeld wird 2024 erhöht. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

27.01.2024, 08:30 Uhr, von (Steuern)
Pflegegeld
Bildquelle: Finanz.de / Canva (Montage) / Pflegegeld
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Wer in Deutschland Angehörige pflegt, kann von einer steuerlichen Erleichterung profitieren. Sie bringt SteuerzahlerInnen heuer eine Entlastung von bis zu 1.800 Euro. Einen Anspruch auf diesen Pflege-Pauschbetrag hat man ab einem Pflegegrad 2 und bei Pflege in der eigenen Wohnung oder der Wohnung der pflegebedürftigen Person.

Wichtig ist aber, dass dieser Pflege-Pauschbetrag auch aktiv als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung beantragt werden muss. Er wird nicht automatisch vom Finanzamt berücksichtigt. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 gibt es bereits 600 Euro an steuerlicher Entlastung, bei Pflegegrad 3 sind es bereits 1.100 Euro. Ab Pflegegrad 4 und 5 oder einem Merkzeichen H im Schwerbehindertenausweis beträgt der Pflege-Pauschbetrag 1.800 Euro.

Aktuell gibt es in Deutschland rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Laut Statistischem Bundesamt wird ein Großteil davon zuhause betreut und gepflegt. Einen Anspruch kann man auch bei der Pflege einer nahestehenden, aber nicht verwandten Person haben. Zudem besteht auch Anspruch, wenn man teilweise einen professionellen Pflegedienst hinzuzieht. Vorausgesetzt wird auch, dass die pflegenden Personen für die Ausübung ihrer Pflege kein Entgelt erhalten. Dazu wird auch das Pflegegeld gezählt (Ausnahmen bilden hier Eltern, die ihre Kinder pflegen).

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Die Höhe hängt auch davon ab, wie viele Personen sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern. Der Pauchbetrag ist aliquot auf alle Pflegenden aufzuteilen. Jedoch können SteuerzahlerInnen, die sich in einem Kalenderjahr um mehr als eine pflegebedürftige Person kümmern, den Pflege-Pauschbetrag pro Person beanspruchen.

Pflegegeld steigt ebenfalls auf bis zu 946 Euro

Auch das Pflegegeld wird 2024 erhöht. Konkret wird es durch das neue Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) um 5,0 Prozent angehoben. Damit wird die Pflegeversicherung bis übernächstes Jahr abgesichert. So ergeben sich folgende neue Beträge je nach Pflegegrad:

2023 2024
Pflegegrad 1 - -
Pflegegrad 2 316 Euro 332 Euro
Pflegegrad 3 545 Euro 572 Euro
Pflegegrad 4 728 Euro 764 Euro
Pflegegrad 5 901 Euro 946 Euro

Ab 2025 soll eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent umgesetzt werden. Danach steigt das Pflegegeld alle drei Jahre um die aktuelle Preisentwicklung an. Die letzte Erhöhung des Pflegegeldes fand 2017 statt. Seither wurde sie mehrfach gefordert, letztlich aber erst 2023 für das kommende Jahr beschlossen.

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News in Steuern
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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