Bis 990 Euro: Neue Tabellen zeigen Höhe des Pflegegeldes ab 2025
Die Pflegeleistungen - allen voran das Pflegegeld - werden in Deutschland ab 2025 deutlich erhöht. Die neuen Beträge und Werte ab dem kommenden Jahr findet man hier auf Finanz.de.
Ab dem Jahr 2025 erhalten Pflegebedürftige in Deutschland höhere finanzielle Leistungen, die je nach Pflegegrad unterschiedlich ausfallen. Die Anpassungen betreffen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungsleistungen. Die Auszahlungstermine des Pflegegeldes findet man hier auf Finanz.de.
Erhöhung der Pflegeleistungen ab 2025
Mit Beginn des neuen Jahres werden die meisten Pflegeleistungen gemäß dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz um 4,5 Prozent erhöht. Diese Anpassung soll u.a. das Pflegegeld, die Pflegesachleistungen, Entlastungsbeträge und Verhinderungspflege, sowie Leistungen zur Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege und ergänzende Unterstützungsleistungen betreffen.
Erhöhung des Pflegegeldes nach Pflegegrad
Die Höhe des Pflegegelds hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab und steht Bedürftigen zur freien Verfügung. Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder Freunden zu Hause versorgt werden, erhalten ab Pflegegrad 2 finanzielle Unterstützung. Diese Erhöhungen sollen wie folgt aussehen:
Pflegegrad | Aktuell | Ab 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 332 Euro | 347 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro | 599 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro | 800 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro | 990 Euro |
Pflegesachleistungen ab 2025
Auch die Pflegesachleistungen werden 2025 erhöht, abhängig vom Pflegegrad. Diese Leistungen decken die Pflege und Betreuung durch Pflegedienste oder Einzelpflegekräfte. Die monatliche Erhöhung sieht wie folgt aus:
Pflegegrad | Aktuell | Ab 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 761 Euro | 796 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro | 1.497 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro | 1.859 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro | 2.299 Euro |
Weitere Leistungen im Überblick
Die Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur häuslichen Pflege wird ebenfalls angepasst. Die neuen Beträge ab 2025 sind:
Pflegegrad | Aktuell | Ab 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 689 Euro | 721 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro | 1.357 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro | 1.685 Euro |
Pflegegrad 5 | 1.995 Euro | 2.085 Euro |
Für die vollstationäre Pflege, bei der Pflegebedürftige in einer Einrichtung betreut werden, gilt ab 2025 folgende Erhöhung:
Pflegegrad | Aktuell | Ab 2025 |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 770 Euro | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro | 1.319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro | 1.855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro | 2.096 Euro |
Zusätzlich zu den Kernleistungen wird es 2025 in weiteren Bereichen Erhöhungen geben:
Leistung | Aktuell | Ab 2025 |
---|---|---|
Entlastungsbetrag | 125 Euro monatlich | 131 Euro monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 40 Euro monatlich | 42 Euro monatlich |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro jährlich | 1.685 Euro jährlich |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro jährlich | 1.854 Euro jährlich |
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | 4.000 Euro pro Maßnahme | 4.180 Euro pro Maßnahme |
Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA | 50 Euro monatlich | 53 Euro monatlich |
Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade | 214 Euro monatlich | 224 Euro monatlich |
Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade | 2.500 Euro pro Person | 2.613 Euro pro Person |
Die nächste automatische Anpassung der Pflegeleistungen an die Preisentwicklung ist für den 1. Januar 2028 geplant. Diese Dynamisierung soll sicherstellen, dass die Leistungen mit der allgemeinen Preisentwicklung Schritt halten und den Pflegebedürftigen angemessene Unterstützung bieten.
Quelle: pflege.de
Mehr Informationen: Pflegegeld