Geld zurück - Neues Urteil: Viele Sparer können Zinsen zurückfordern

Viele Sparerinnen und Sparer könnten sich schon bald über Rückzahlungen von Banken freuen. Konkret können sie auf Grundlagen eines neuen Urteils die erhobenen Strafzinsen zurückfordern. Alle Details und was man jetzt tun sollte, findet man hier auf Finanz.de.

11.02.2025, 07:00 Uhr, von (Finanzen)
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Über Jahre hinweg mussten Kunden von Banken und Sparkassen in Deutschland Negativzinsen auf ihre Tagesgeld- und Sparkonten zahlen. Doch ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt: Diese Verwahrentgelte hätten in vielen Fällen gar nicht erhoben werden dürfen. Tausende Betroffene können sich jetzt ihr Geld zurückholen.

BGH: Verwahrentgelte auf Tagesgeld- und Sparkonten waren oft unzulässig

Während der Niedrigzinsphase hatten viele Banken und Sparkassen Strafzinsen auf Guthaben erhoben und dabei argumentiert, dass auch sie von der Europäischen Zentralbank (EZB) Negativzinsen zahlen mussten. Diese Kosten gaben sie in Form von sogenannten Verwahrentgelten an ihre Kunden weiter.

Doch der Bundesgerichtshof entschied nun: Auf Spar- und Tagesgeldkonten durften keine Negativzinsen berechnet werden. Der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger erklärte:
"Zweck von Spareinlagen ist es, das Vermögen von natürlichen Personen mittel- bis langfristig aufzubauen und durch Zinsen vor Inflation zu schützen."

Mit anderen Worten: Die Banken hätten nicht zusätzlich Geld von Kunden verlangen dürfen, wenn diese ihr Erspartes sicher aufbewahren wollten.

Ausnahme: Girokonten dürfen weiterhin Negativzinsen haben

Eine wichtige Einschränkung machte der BGH jedoch: Auf Girokonten dürfen Banken Verwahrentgelte erheben. Hier gilt die Verwahrung des Geldes als Hauptleistung der Bank, sodass negative Zinsen grundsätzlich zulässig sind – solange die entsprechenden Vertragsklauseln klar und transparent formuliert sind. Unklare Klauseln könnten auch hier unwirksam sein.

Was betroffene Bankkunden jetzt tun können

Obwohl das Urteil klarstellt, dass viele Negativzinsen auf Tagesgeld- und Sparkonten unrechtmäßig waren, müssen Banken und Sparkassen die Beträge nicht automatisch zurückzahlen. Kunden haben jedoch die Möglichkeit, sich das zu viel gezahlte Geld zurückzuholen:

  • Überprüfung der Kontoauszüge: Prüfen, ob in der Vergangenheit Verwahrentgelte auf Tagesgeld- oder Sparkonten berechnet wurden.
  • Rückforderung stellen: Ein formloses Schreiben an die Bank oder Sparkasse senden und die Rückzahlung der zu Unrecht berechneten Beträge verlangen.
  • Frist setzen: Falls die Bank nicht reagiert oder die Rückzahlung verweigert, sollte eine Frist von zwei bis vier Wochen gesetzt werden.
  • Verbraucherzentrale oder Rechtsweg nutzen: Falls die Bank die Erstattung verweigert, können sich Betroffene an Verbraucherzentralen wenden oder die Rückzahlung einklagen.

Mehr als 450 Banken betroffen - Erstattungen bis zu 0,5 Prozent möglich

Laut Verbraucherzentralen hatten über 450 Banken und Sparkassen in Deutschland Negativzinsen erhoben – in einigen Fällen bereits bei Guthaben über 5.000 oder 10.000 Euro. Je nach Höhe der Einlagen und der Dauer der Strafzins-Berechnung können sich Rückerstattungen auf hunderte bis tausende Euro belaufen.

Das BGH-Urteil stellt klar: Banken haben in vielen Fällen unrechtmäßig Negativzinsen erhoben. Betroffene sollten daher schnell handeln und ihre Bank auf Rückzahlung der einbehaltenen Beträge ansprechen. Wer sich unsicher ist oder Unterstützung benötigt, kann sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Bankrecht wenden.

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aktualisiert: 11.02.2025, 07:00 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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