Neue Werte für die Sozialversicherung: Höchstbeiträge steigen ab 2024
Ab 2024 erhöhen sich die maximalen Beiträge zur Sozialversicherung. Das umfasst die Renten- und Arbeitslosenversicherung ebenso, wie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Auch der Zusatz zur Krankenversicherung erhöhen sich auf 1,70 Prozent. Alle Details inklusive Tabelle findet man hier auf Finanz.at.
Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dadurch errechnet sich die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge liegt bei durchschnittlich 21,00 Prozent.
In Deutschland bezahlen alle Erwerbstätigen von ihrem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge. Dazu zählen die gesetzliche Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, Renten- und die Arbeitslosenversicherung. Sie werden vom Bruttoeinkommen abgezogen, um die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer zu berechnen. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge liegt bei durchschnittlich 21,00 Prozent des Bruttojahreseinkommens.
Neue Höchstbeiträge und Werte ab 2024
Ab 2024 ändern sich die Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung steigt von 1,60 auf 1,70 Prozent ab 2024. Dieser teilt sich zu je 0,85 bzw. 0,80 Prozent auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Der monatliche Höchstbetrag für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt ab kommendem Jahr bei 5.175 Euro (4.987,50 Euro in 2023).
Seit Juli 2023 gilt zudem ein neuer Satz für die Pflegeversicherung von 3,40 Prozent statt bisher 3,05 Prozent. Dieser gilt schließlich auch für das gesamte Kalenderjahr 2024. Er wird ab dem zweiten Kind um je 0,25 Prozent - bis maximal 1,0 Prozent - gesenkt. Ein Sonderfall bleibt das Bundesland Sachsen, in dem sich die Beiträge zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht gleichmäßig, sondern im Verhältnis 2,20 und 1,20 Prozent aufteilen.
Die Höchstbeträge pro Monat für die Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung steigen ab 2024 ebenfalls an. Sie liegen ab 01. Januar bei 7.550 Euro statt der bisherigen 7.300 Euro. In den neuen Bundesländern liegt die Grenze ab 2024 bei 7.450 Euro.
Tabelle
Sozialversicherungsbeiträge 2025 und 2024
Beitrag | 2025 | 2024 |
---|---|---|
Krankenversicherung | 14,60% (je 7,30%*) | 14,60% (je 7,30%*) |
Zuschlag zur Krankenversicherung |
2,50% | 1,70% |
Pflegeversicherung | 3,60% (je 1,80%*) | 3,40% (je 1,70%*) |
Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung |
0,60% | 0,60% |
Rentenversicherung | 18,60% (je 9,30%*) | 18,60% (je 9,30%*) |
Arbeitslosenversicherung | 2,60% (je 1,30%*) | 2,60% (je 1,30%*) |
Beitragsbemessungsgrenze 2025 und 2024
Beitragsbemessungsgrenze | 2025 | 2024 |
---|---|---|
Renten- und Arbeitslosenversicherung Alte Bundesländer |
8.050,00 Euro | 7.550,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung Neue Bundesländer |
8.050,00 Euro | 7.450,00 Euro |
Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 Euro | 5.175,00 Euro |
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