Wichtige Fristen: Wer jetzt zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist
In Deutschland fallen Millionen Steuerzahler in die sogenannte Pflichtveranlatung und müssen daher ihre Einkommensteuererklärung zeitnah einreichen. Wer dazu verpflichtet ist, seine Steuererklärung für das Jahr 2024 abzugeben und welche Fristen dabei gelten, finder man hier auf Finanz.de.
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In Deutschland ist etwa die Hälfte der ArbeitnehmerInnen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In welchen Fällen dies gilt, wird durch die sogenannte Pflichtveranlagung bestimmt. Wer jedoch nicht dazu verpflichtet ist, kann freiwillig eine Steuererklärung einreichen – was sich in den meisten Fällen finanziell auszahlt.
Wann man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und welche Fristen dabei gelten, findet man hier auf Finanz.de:
Pflichtveranlagung: Wann das Finanzamt eine Steuererklärung verlangt
Das Finanzamt fordert eine Steuererklärung vor allem dann, wenn es glaubt, dass Steuern nachgezahlt werden könnten. Arbeitnehmer:innen müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Einer der Ehepartner hat Arbeitslohn und Steuerklasse 5 oder 6 (oder Steuerklasse 4 mit Faktor).
- Freibeträge wurden in den elektronischen Lohnsteuer abzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen.
- Es gibt zusätzliche Einkünfte (z. B. Kapitalerträge oder Vermietung) von mehr als 410 Euro.
- Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld , Krankengeld oder Elterngeld von über 410 Euro wurden bezogen.
- Der Wohnsitz liegt im Ausland, jedoch wird eine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt.
- Lohn wurde von mehreren Arbeitgebern bezogen, ohne pauschale Versteuerung.
- Eine Abfindung wurde unter Anwendung der Fünftelregelung versteuert.
- Ein Verlustvortrag aus Vorjahren besteht.
- Eine beschränkt steuerpflichtige Person im EU-Ausland wurde in die ELStAM-Daten eingetragen.
- Eine Scheidung oder ein Todesfall wurde im selben Jahr durch eine erneute Heirat ergänzt.
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat Zeit bis zum 31. Juli 2025, um die Steuererklärung für das Jahr 2024 einzureichen. Wird die Erklärung über einen Steuerberater eingereicht, verlängert sich die Frist bis 30. April 2026.
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Eine ausführliche Anleitung zur Steuererklärung findet man hier auf Finanz.de.
Antragsveranlagung: Wann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt
Für diejenigen, die nicht verpflichtet sind, kann die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung lohnenswert sein. Die Antragsveranlagung ist besonders vorteilhaft, wenn:
- Hohe Werbungskosten vorliegen, etwa durch Berufspendeln, Fortbildungen oder Umzüge.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten abgesetzt werden sollen.
- Nur ein Teil des Jahres gearbeitet wurde, beispielsweise bei Berufsanfängern.
Laut Statistischem Bundesamt erhalten 9 von 10 SteuerzahlerInnen im Durchschnitt 1.063 Euro zurück, wenn sie freiwillig eine Steuererklärung abgeben.
Steuermindernde Ausgaben geltend machen
Das Finanzamt berücksichtigt in der Regel nur pauschale Freibeträge. Höhere individuelle Ausgaben können nur durch die Steuererklärung geltend gemacht werden. Zu diesen gehören beispielsweise Werbungskosten (Fahrtkosten, Fortbildungskosten etc.), Sonderausgaben (Spenden, Kinderbetreuungskosten), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten), Mitgliedsbeiträge und andere Aufwendungen, die ohne eine Steuererklärung als Ausgaben unberücksichtigt bleiben.
Freiwillige Steuererklärungen können rückwirkend bis zu vier Jahre eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist am 31. Dezember 2028. Eine verspätete Einreichung wird vom Finanzamt nicht akzeptiert. Mit Jahresende 2025 verfällt also auch die Frist, die Steuererklärung für das Jahr 2021 freiwillig einzureichen und sich so viel Geld vom Finanzamt zurückzuholen.
Ob Pflichtveranlagung oder freiwillige Abgabe: Eine Steuererklärung lohnt sich in den meisten Fällen finanziell für die AntragstellerInnen, insbesondere für diejenigen, die steuermindernde Ausgaben geltend machen wollen. Wer keine Pflicht zur Abgabe hat, sollte die Chance nutzen, mögliche Rückzahlungen durch eine Antragsveranlagung zu erhalten.
Mehr Informationen: Steuererklärung