Erhöhte Freibeträge: Diese steuerlichen Änderungen kommen 2024
Ab Januar 2024 treten in Deutschland neue, steuerliche Änderungen in Kraft. Darunter fallen etwa eine Erhöhung der Freibeträge, sowie Anpassungen der Einkommensteuer. Alle Details zu den neuen Regelungen ab 2024 findet man hier auf Finanz.de.
Ab 01. Januar 2024 treten in Deutschland diverse steuerliche Änderungen in Kraft. Das betrifft insbesondere Erhöhungen von Steuerabsetzbeträgen und Freibeträgen aufgrund der hohen Inflation.
Wie bereits in den vergangenen Jahren werden die Beträge auch für das kommende Jahr teils deutlich erhöht, um Steuerpflichtige zu entlasten bzw. die zu bezahlende Einkommensteuer und -Tarife zu valorisieren.
Grundfreibetrag wird um 696 Euro erhöht
Der Grundfreibetrag steigt ab 2024 um 696 Euro an. Damit liegt er im kommendem Jahr bei 11.604 Euro. Der Grundfreibetrag gilt als Existenzminimum und bezeichnet jenen Anteil des Jahreseinkommens, für das keine Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer anfällt.
Der Freibetrag wird automatisch für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angewendet, sofern sie aufgrund ihrer Steuerklasse Anspruch darauf haben.
Eine Übersicht der Erhöhungen des Grundfreibetrags in den vergangenen Jahren zeigt diese Tabelle:
Jahr | Singles | +/- | Paare | |
---|---|---|---|---|
2025 * | 12.084 Euro | +300 Euro | 24.168 Euro | +600 Euro |
2024 ** | 11.784 Euro | +876 Euro | 23.568 Euro | +1.752 Euro |
2023 | 10.908 Euro | +561 Euro | 21.816 Euro | +1.122 Euro |
2022 | 10.347 Euro | +603 Euro | 20.694 Euro | +1.206 Euro |
2021 | 9.744 Euro | +336 Euro | 19.488 Euro | +672 Euro |
2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
** Erhöhung ab Dezember 2024 rückwirkend von 11.604 Euro auf 11.784 Euro für das Kalenderjahr 2024.
Mit dem Brutto-Netto-Rechner für 2024 von Finanz.de kann man die Höhe der Steuern und des Netto-Einkommens ab kommendem Jahr online berechnen.
Neue Einkommensteuertabelle 2024
Die Obergrenzen bzw. "Eckwerte" der Einkommensteuertabelle steigen um 6,30 Prozent an. Ausgenommen ist hier lediglich der Spitzensteuersatz von 45 Prozent für besonders hohe Jahreseinkommen.
Einkommen (2024) | Einkommen (2025) * | Steuersatz (2024) | Steuersatz (2025) |
---|---|---|---|
bis 11.784 Euro ** | bis 12.084 Euro | 0% | 0% |
bis 17.005 Euro | bis 17.430 Euro | 14 - 24% | 14 - 24% |
bis 66.760 Euro | bis 68.430 Euro | 24 - 42% | 24 - 42% |
bis 277.825 Euro | bis 277.825 Euro | 42% | 42% |
ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | 45% | 45% |
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.
Kinderfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und Soli-Freigrenzen steigen ebenfalls an
Der Kinderfreibetrag von derzeit 6.024 Euro in 2023 wird ab Januar 2024 auf 6.384 Euro erhöht. Pro Elternteil liegt der Freibetrag also bei 3.192 Euro im kommenden Jahr.
Zudem wird auch die Soli-Freigrenze - also die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag - auf 18.130 Euro pro Jahr erhöht. Liegt der Betrag der zu bezahlenden Einkommensteuer im Jahr 2024 unterhalb dieser Freigrenze, ist kein Soli zu entrichten. Der Splittingtarif beträgt damit 36.260 Euro jährlich.
Der an den Grundfreibetrag gekoppelte Unterhaltshöchstbetrag steigt in 2024 auf 11.604 Euro. Dieser Betrag gilt als maximaler Abzug der Unterhaltslzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Steuererklärung.
Mehr Informationen: Grundfreibetrag