Neue Verordnung: Beiträge für Rente, Pflege & Krankenkassen steigen 2025 deutlich
Die Bemessungsgrenzen der Sozialabgaben sollen ab Januar 2025 deutlich steigen. Eine Zustimmung im Bundesrat steht noch aus. Das würde für Top-Verdiener weniger Netto vom Brutto bedeuten. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Erhöhung der Sozialabgaben beschlossen, die insbesondere Gutverdiener betrifft. Die neue Regelung sieht eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Krankenversicherung ab 2025 vor. Nun muss der Bundesrat der Verordnung Ende November 2024 zustimmen.
Eine Bedingung ist dabei, dass der Bundestag bis dahin auch das Steuerfortentwicklungsgesetz von Finanzminister Christian Lindner verabschiedet, wie Reuters am Donnerstag berichtet. Dieses Gesetz sieht Entlastungen vor, um die sogenannte kalte Progression auszugleichen und Steuerzahler vor Mehrbelastungen durch die Inflation zu schützen.
Steigende Sozialabgaben für Rente, Kranken- und Pflegeversicherung
Die Verordnung zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen richtet sich nach der allgemeinen Lohnentwicklung und führt 2025 zu einer außergewöhnlich starken Anpassung aufgrund eines Lohnzuwachses von etwa 6,4 Prozent.
Für Arbeitnehmer mit hohen Einkommen bedeutet dies, dass ein größerer Teil ihres Einkommens sozialabgabenpflichtig wird. So erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung auf 8.050 Euro pro Monat (2024: 7.550 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 6.150 Euro pro Monat (2024: 5.775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro pro Monat (2024: 5.175 Euro).
Die allgemeine Lohnentwicklung wird jedoch auch für eine deutliche Erhöhung der Renten in 2025 führen. Finanz.de hat berichtet.
Sozialverband VdK: Erhöhung ist gerechtfertigt
Der Sozialverband VdK unterstützt die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen. Der Verband betont, dass Menschen mit hohen Einkommen durch diese Regelung stärker zur Finanzierung des Rentensystems beitragen. Ohne die Erhöhung würde die Rentenkasse auf rund zwei Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen verzichten.
Vom Sozialverband VdK wird darauf hingewiesen, dass Durchschnittsverdiener derzeit einen Arbeitnehmeranteil von 19,2 Prozent für Sozialversicherungen zahlen, während Gutverdiener nur etwa 13,5 Prozent zahlen. Eine stärkere Belastung der hohen Einkommen soll hier für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner
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Für die rund 1,8 Millionen Rentnerinnen und Rentner, die eine volle oder teilweise Erwerbsminderungs Rente beziehen, steigen ab Januar 2025 ebenfalls die Hinzuverdienstgrenzen. Die neuen Grenzen, berechnet auf Basis der sogenannten Bezugsgröße (dem durchschnittlichen Entgelt der Versicherten), sehen wie folgt aus:
- Volle Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit von maximal drei Stunden täglich): 19.661,25 Euro jährlich bzw. 1.638 Euro monatlich
- Teilweise Erwerbsminderung (Arbeitsfähigkeit von maximal sechs Stunden täglich): 39.322,50 Euro jährlich bzw. 3.276,81 Euro monatlich
Zusätzlich zur gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze gibt es eine individuelle Grenze, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung orientiert. Für eine genaue Ermittlung der individuellen Grenze empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung eine Beratung.
Die beschlossenen Änderungen sollen sicherstellen, dass die Rentenversicherung durch die Mehreinnahmen stabilisiert wird, auch angesichts steigender Ausgaben durch die erhöhte Erwerbsminderungsrente und die wachsende Zahl von Rentnern.
Mehr Informationen: Sozialversicherungsbeiträge