Versicherungen von der Steuer absetzen und Vorteile nutzen
Bei der Steuererklärung können neben Absetzbeträgen und Sonderausgaben auch bestimmte Versicherungsbeiträge steuerlich geltend gemacht und abgesetzt werden. Dadurch reduziert sich die zu zahlende Einkommensteuer. Alle Details findet man hier auf Finanz.de.

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Es ist möglich, durch die richtige Angabe von Versicherungsbeiträgen Steuervorteile zu nutzen und die Steuerlast erheblich zu senken. Besonders die Absetzbarkeit von Versicherungen bietet eine einfache Möglichkeit, bares Geld zu sparen – ein Vorteil, den viele Steuerpflichtige leider nicht ausreichend nutzen. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, welche Versicherungen absetzbar sind, wie sie korrekt angegeben werden und wie die Steuererklärung durch Versicherungsabsetzungen optimiert werden kann.
Was ist absetzbar?
Die Absetzbarkeit von Versicherungen betrifft nicht ausschließlich Selbstständige. Auch Angestellte und Privatpersonen erhalten steuerliche Vorteile, wenn sie bestimmte Beiträge korrekt in der Steuererklärung erfassen. Eine ausführliche Erklärung und Übersicht sind in unseren Beitrag zu den unterschiedlichen Versicherungen zu finden.
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung: Beiträge zur Krankenversicherung sind in der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzbar. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Einmalige Zahlungen, wie Beitragsrückerstattungen, die während des Jahres vorgenommen wurden, können ebenfalls angegeben werden. Besonders relevant ist auch die Pflegeversicherung, die ebenfalls absetzbar ist. Es dürfen nur die Beiträge, die selbst gezahlt wurden, abgesetzt werden – Beiträge, die durch den Arbeitgeber übernommen werden, dürfen nicht berücksichtigt werden.
- Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung gehört zu den grundlegenden Versicherungen und schützt vor Schäden, die im privaten Leben anderen zugefügt werden. In vielen Fällen kann die Privathaftpflichtversicherung als Werbungskosten abgesetzt werden, besonders wenn sie im beruflichen Kontext von Bedeutung ist, wie zum Beispiel bei Selbstständigen oder Freiberuflern, die häufig mit Kunden oder Dritten in Kontakt treten.
- Lebensversicherung und Rentenversicherung: Beiträge zu bestimmten Lebens- und Rentenversicherungen sind ebenfalls absetzbar. Diese Versicherungen sind besonders für die private Altersvorsorge wichtig und werden von vielen Steuerpflichtigen genutzt. Bei einer Riester-Rente oder einer Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) können die Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe abgesetzt werden, was die Steuerlast deutlich senkt.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Auch die Beiträge zu dieser Versicherung können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie zählt zu den Vorsorgeaufwendungen und kann ebenfalls als Sonderausgabe angegeben werden.
Optimierung der Steuererklärung durch Versicherungsabsetzungen
Die Absetzung von Versicherungsbeiträgen in der Steuererklärung bietet, wie bereits erklärt, eine effektive Möglichkeit, die Steuerlast zu senken.
Absetzbare Versicherungen
Vorsorgeaufwendungen:
- Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Private Vorsorgeversicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Unfall- und Zusatzkrankenversicherungen.
- Riester-Rente: Die Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen abgesetzt werden.
Beruflich bedingte Versicherungen:
- Private Berufshaftpflichtversicherung.
- Private Unfall- oder Rechtsschutzversicherungen mit beruflichem Bezug (als Werbungskosten).
Sonstige Versicherungen:
- Haftpflichtversicherung (z.B. Kfz-Haftpflicht): Diese kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen nicht ausgeschöpft ist.
Höchstgrenzen für Absetzungen
„Absetzungen“ beziehen sich auf die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben, wie zum Beispiel Versicherungsbeiträge, von der Steuerpflicht abzuziehen, um die zu zahlende Steuerlast zu verringern. Diese Ausgaben werden in der Steuererklärung als „Sonderausgaben“ oder „Werbungskosten“ geltend gemacht, je nachdem, in welchem Zusammenhang sie stehen.
Angestellte, Beamte und mitversicherte Familienangehörige: Maximal 1.900 € jährlich für Vorsorgeaufwendungen. Selbstständige: Bis zu 2.800 € jährlich.
Nachweise für die Steuererklärung
Um Versicherungsbeiträge steuerlich geltend zu machen, sind verschiedene Dokumente erforderlich. Dazu gehören der Versicherungsschein, die Beitragsrechnungen sowie Kontoauszüge als Zahlungsnachweis. Diese Unterlagen müssen sorgfältig aufbewahrt und bei Bedarf in der Steuererklärung angegeben werden, um die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen.
Praktische Tipps
Zunächst sollte geprüft werden, ob die Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen bereits durch andere Beiträge ausgeschöpft sind. Wenn Versicherungen für berufliche Zwecke abgeschlossen wurden, können diese als Werbungskosten geltend gemacht werden, sofern sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Die Riester- Rente ist besonders attraktiv, da sie staatliche Zulagen und steuerliche Entlastungen kombiniert. Diese Struktur verschafft Anlegern finanzielle Vorteile und macht das Modell für viele Einkommensgruppen interessant.
- Maximierung der absetzbaren Beiträge: Bei mehreren abgeschlossenen Versicherungen sollten alle zugehörigen Beiträge in der Steuererklärung erfasst werden, um die Steuerlast zu mindern. Keine Police darf dabei übersehen werden. Auch kleinere Beiträge führen in der Summe zu einem spürbaren Entlastungseffekt.
- Doppelte Absetzbarkeit bei mehreren Versicherungen: In einigen Fällen können Versicherungen sowohl als Werbungskosten als auch als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Versicherung beruflich relevant ist, wie z. B. eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Gründer.
- Steuervorteile für die Altersvorsorge: Beiträge zu privaten Renten- und Lebensversicherungen können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Alle gezahlten Beiträge müssen korrekt in der Steuererklärung angegeben werden, um den maximalen Steuervorteil zu erhalten.
Mehr Informationen: Steuererklärung
