Pflegegeld - Auszahlungstermine 2025
Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt ab Datum der Antragstellung und erfolgt monatlich am ersten Werktag des Monats im Voraus. Ein Anspruch kann nicht rückwirkend gelten gemacht werden. Die Überweisung wird von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse vorgenommen.
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Die Auszahlung des Pflegegeldes in Deutschland wird durch die gesetzlichen und privaten Pflegekassen abgewicklet. Sie erfolgt in der Regel am ersten Werktrag im jeweiligen Kalendermonat im Voraus für dieses Monat. Fällt der erste Tag des Monats auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt die Überweisung also an dem ersten Werktag danach.
Die erste Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt dabei frühestens im Monat nach der Antragstellung auf Pflegegeldbezug. Wird der Antrag nicht am ersten des Monats gestellt, sondern während des Kalendermonats, wird der Betrag aliquot - also anteilig - ausbezahlt. Zur Berechnung der anteiligen Auszahlung wird jeder Monat mit 30 Tagen pauschal angesetzt. Das Pflegegeld kann in Deutschland nicht rückwirkend beantragt oder beansprucht werden. Der Anspruch besteht erst ab dem Datum der Antragsstellung.
Auszahlungstermine 2025
Alle Auszahlungstermine des Pflegegeldes im Jahr 2025:
Monat | Überweisung |
---|---|
Januar 2025 | 02.01.2025 (Donnerstag) |
Februar 2025 | 03.02.2025 (Montag) |
März 2025 | 04.03.2025 (Dienstag) |
April 2025 | 01.04.2025 (Dienstag) |
Mai 2025 | 02.05.2025 (Freitag) |
Juni 2025 | 02.06.2025 (Montag) |
Juli 2025 | 01.07.2025 (Dienstag) |
August 2025 | 01.08.2025 (Freitag) |
September 2025 | 02.09.2025 (Dienstag) |
Oktober 2025 | 01.10.2025 (Mittwoch) |
November 2025 | 03.11.2025 (Montag) |
Dezember 2025 | 01.12.2025 (Montag) |