Steuern

In Deutschland gibt es unterschiedliche Steuerarten, die entweder auf private Einkommen in Form der Lohn- oder Einkommensteuer oder auch für Unternehmen in Form der Kapitalertragsteuer oder Umsatzsteuer anfallen. Auch die Grunderwerbsteuer oder andere Steuerarten können für Privatpersonen oder Firmen in Deutschland je nach Ereignis fällig werden.

In Deutschland gibt es unterschiedliche Steuerarten, die je nach Voraussetzungen und Ereignis anfallen können. Alle Informationen zu Steuerthemen und steuerlichen Angelegenheiten in Deutschland findet man hier auf Finanz.de.

Steuerthemen

Steuerarten

Abgeltungsteuer

Die Abgeltungsteuer ist im Grunde eine Kapitalertragsteuer. Da der Steuerabzug bei Kapitalerträgen jedoch eine abgeltende Wirkung hat, wodurch keine Pflicht mehr zur Angabe bei der Einkommensteuererklärung besteht, bezeichnet man diese auch als Abgeltungsteuer. Die Erträge wurden also bereits versteuert.

Einkommensteuer und Lohnsteuer

Die Einkommensteuer ist grundsätzlich von allen Erwerbstätigen in Deutschland zu entrichten, sofern sie ein bestimmtes Jahreseinkommen (Grundfreibetrag) beziehen. Bei unselbstständiger Arbeit wird die Einkommensteuer auch als Lohnsteuer bezeichnet. Dabei werden alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in verschiedene Steuerklassen eingeteilt.

Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer

Die Erbschaftsteuer ist in Deutschland progressiv gestaltet und erhöht sich je nach Höhe der Erbschaft und Steuerklasse der oder des Erben. Dabei spielt auch der Steuerfreibetrag der Erbschaftsteuer eine wesentliche Rolle. Die Summe des Freibetrags wird nicht besteuert. Die Steuer fällt nur auf Beträge über der Freigrenze an.

Die Schenkungssteuer ist nach einer ähnlichen Berechnung gestaffelt, wie die Erbschaftsteuer. So fallen nur auf größere Schenkungen wirklich Steuern an. Es gibt ebenso Freigrenzen bzw. einen Freibetrag, der alle zehn Jahre angewendet werden kann. Zudem hängt die Höhe der Schenkungssteuer von der Steuerklasse und dem Verwandtschaftsgrad ab.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer (GewSt) in Deutschland fällt in Form einer Gewerbeertragsteuer auf die "objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebes" an. Dazu muss ein Gewerbeertrag ermittelt werden. Letztlich wird ein Gewerbesteuermessbetrag in Höhe von 3,5 Prozent dieses Gewerbeertrag als Steuern fällig.

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer

Die Grundsteuer (GrSt) muss in Deutschland vom Immobilieneigentümern und Eigentümerb von Erbbaurechten an inländischen Grundstücken, sowie im Falle einer Bebauung dieser Grundstücke bezahlt werden.

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Erwerb von Grundstücken oder Grundstückanteilen an. Sie gilt als Ländersteuer und ist auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes geregelt. Je nach Bundesland liegt sie bei 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Investmentsteuer

Die sogenannte Investmentsteuer regelt die Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds.

Körperschaftsteuer und Umwandlungsteuer

Die Körperschaftsteuer (KSt) fällt bei juristischen Personen - also etwa Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen - in Höhe von 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen jährlich an. Die Umwandlungssteuer kann bei Veränderung der Rechtsform von Unternehmen anfallen.

Kraftfahrzeugsteuer

Die Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt) wird in Deutschland vom Zoll verwaltet. Dabei handelt es sich um eine "Verkehrsteuer", die hauptsächlich bei der Zulassung eines Kraftfahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen anfällt. Die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer hängt auch von der Art des Motors und der Klassifizierung anhand der Abgasstufen ab.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (USt) ist in Deutschland bei inländischen Geschäftsbeziehungen zu entrichten. Sie beträgt grundsätzlich 19 prozent, kann für bestimmte Lieferungen und sonstige Leistungen 7 Prozent ermäßigt werden. Für bestimmte Produkte, wie PV-Anlagen, gilt sogar eine Befreiung von der Umsatzsteuer (Nullsteuersatz). Dabei wird zwischen der Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer und der Umsatzsteuer als Verkehrsteuer unterschieden.

Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer

Die Versicherungsteuer gilt in Deutschland als Verkehrsteuer, die auf Versicherungsprämien und Versicherungsbeiträgen anfällt.

Stand: 16.12.2024, um 12:36 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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