Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer)
Die Abgeltungssteuer (vormals Kapitalertragsteuer) ist eine pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Deutschland. Sie wird direkt von Banken an das Finanzamt abgeführt, ergänzt durch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro pro Person) bleiben steuerfrei.
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland seit dem Jahr 2009 eingehoben wird. Sie dient der Vereinfachung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen und ersetzt die zuvor geltende Kapitalertragsteuer. Durch die Abgeltungssteuer werden Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne einheitlich mit einem festen Steuersatz belegt.
Höhe der Abgeltungssteuer
Der Steuersatz der Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer erhoben, was zu einer Gesamtbelastung von 26,375 Prozent führt. Für Kirchenmitglieder kommt zudem die Kirchensteuer hinzu, die je nach Bundesland 8 Prozent oder 9 Prozent beträgt. Dies erhöht die Gesamtsteuerlast auf bis zu 27,99 Prozent.
Berechnung der Gesamtsteuerlast
Die nachstehende Tabelle zeigt die Höhe der jeweiligen Steuerlast:
Steuerart | Ohne Kirchensteuer | Mit 8 % Kirchensteuer | Mit 9 % Kirchensteuer |
Abgeltungssteuer (25 %) | 25,00 % | 25,00 % | 25,00 % |
Solidaritätszuschlag (5,5 %) | 1,375 % | 1,375 % | 1,375 % |
Kirchensteuer | – | 2,00 % | 2,25 % |
Gesamtsteuerlast | 26,375 % | 28,375 % | 28,625 % |
Kapitalerträge und die Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer wird auf verschiedene Arten von Kapitalerträgen erhoben, darunter:
- Zinsen: Erträge aus Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten.
- Dividenden: Ausschüttungen von Aktiengesellschaften an ihre Aktionäre.
- Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder Fondsanteilen.
- Erträge aus Zertifikaten und Anleihen: Gewinne aus bestimmten Finanzprodukten.
Sparer-Pauschbetrag
Um Kleinanleger zu entlasten, gibt es den Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt seit 2023 für Ledige 1.000 Euro und für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften 2.000 Euro. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Um den Pauschbetrag in Anspruch zu nehmen, muss ein sogenannter „Freistellungsauftrag“ bei der jeweiligen Bank gestellt werden.
Freistellungsauftrag und Nichtveranlagungsbescheinigung
Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, den Sparer-Pauschbetrag direkt bei der Bank geltend zu machen, sodass bis zu diesem Betrag keine Abgeltungssteuer einbehalten wird. Für Personen mit sehr geringen Einkünften, die unter dem Grundfreibetrag liegen, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden. Mit dieser Bescheinigung werden Kapitalerträge unabhängig von ihrer Höhe ohne Steuerabzug ausgezahlt.
Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Dies mindert die steuerliche Belastung. Allerdings ist die Verrechnung von Verlusten aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen möglich. Andere Verluste, etwa aus Fonds, können hingegen mit sämtlichen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Günstigerprüfung
Anleger mit einem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent können im Rahmen der Einkommensteuererklärung eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen.
Bei dieser Günstigerprüfung überprüft das Finanzamt, ob der individuelle Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer. Ist dies der Fall, wird der niedrigere Steuersatz angewendet, was zu einer Steuererstattung führen kann.
Auswirkungen der Abgeltungssteuer
Die Einführung der Abgeltungssteuer sollte die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen und Steuerhinterziehung erschweren. Durch den einheitlichen Steuersatz von 25 % wurde zudem eine Gleichbehandlung aller Kapitalerträge angestrebt.
Allerdings wird die Abgeltungssteuer teilweise als unsozial kritisiert, da sie für alle Einkommensgruppen gleichermaßen gilt und somit Personen mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belastet.
Steuerliche Behandlung von ausländischen Kapitalerträgen
Bei Kapitalerträgen aus dem Ausland kann zusätzlich zur deutschen Abgeltungssteuer eine ausländische Quellensteuer anfallen. In vielen Fällen kann die im Ausland gezahlte Steuer auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Hierfür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen und Nachweise erforderlich.
Steuerliche Behandlung von Investmentfonds und ETFs
Seit der Investmentsteuerreform 2018 gelten für Investmentfonds und ETFs besondere steuerliche Regelungen. Bestimmte Erträge werden bereits auf Fondsebene besteuert, während Anleger auf Ausschüttungen und Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen die Abgeltungssteuer zahlen müssen.
Zudem gibt es Teilfreistellungen, die einen bestimmten Prozentsatz der Erträge von der Steuer befreien, abhängig von der Anlageklasse des Fonds.
Zusammenfassung
Die Abgeltungssteuer hat die Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland vereinheitlicht und vereinfacht. Anleger sollten sich jedoch über die verschiedenen Regelungen, Freibeträge und Möglichkeiten zur Steueroptimierung informieren, um ihre Steuerlast zu minimieren.
Insbesondere der Sparer-Pauschbetrag, die Verlustverrechnung und die Günstigerprüfung bieten Potenzial für steuerliche Vorteile. Bei komplexen Sachverhalten oder hohen Kapitalerträgen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren.
Häufige Fragen und Antworten
Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:
Die Abgeltungssteuer beeinflusst die Nettorendite von Kapitalanlagen, da sie direkt von den Erträgen abgezogen wird. Es ist daher wichtig, bei Anlageentscheidungen die Steuerbelastung zu berücksichtigen und gegebenenfalls steueroptimierte Anlageformen zu wählen.
Ja, es gibt einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare. Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, sofern ein entsprechender Freistellungsauftrag bei der Bank gestellt wurde.
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Banken führen diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab, sodass Anleger ihre Kapitalerträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben müssen.