Einkommensteuer

Die Berechnung der Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Über dem Grundfreibetrag wird das Einkommen mit einem Steuersatz zwischen 14 Prozent und dem Höchststeuersatz von 45 Prozent besteuert.

Einkommensteuer-Rechner
Berechne die Einkommensteuer und das Netto-Einkommen pro Jahr:
So hoch fällt die Einkommensteuer anhand des zu versteuernden Einkommens in 2024 und 2025 aus.
Zu versteuerndes Einkommen
€ / Jahr
Berechnen
So berechnet man das zu versteuernde Einkommen und die Einkommensteuer.

Häufige Berechnungen

50.000,00 €
Bruttoeinkommen
75.000,00 €
Bruttoeinkommen
90.000,00 €
Bruttoeinkommen
100.000,00 €
Bruttoeinkommen
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Bruttoeinkommen
500.000,00 €
Bruttoeinkommen
750.000,00 €
Bruttoeinkommen
900.000,00 €
Bruttoeinkommen
1.000.000,00 €
Bruttoeinkommen

Übersicht

  • Die Höhe der Einkommensteuer ist progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass der Steuersatz je Einkommenshöhe ansteigt.
  • Die Lohn- und Einkommensteuer wird jährlich berechnet.
  • Die monatlich abgezogene Steuer gilt als Vorauszahlung auf die endgültig fällige Steuerlast.
  • Mit der Steuererklärung kann zu viel bezahlte Einkommensteuer vom Finanzamt zurückgeholt werden.
  • Der Spitzensteuersatz bei besonders hohen Einkommen liegt bei 45 Prozent.
  • Zur Berechnung der Einkommensteuer wird die Berechnungsgrundlage (Einkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge) benötigt.
Einkommensteuer

Die Höhe der Einkommensteuer ist in Deutschland progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt.

! Hinweis
Ab 2025 wird u.a. der Grundfreibetrag von 11.784 Euro bisher auf 12.084 Euro angehoben. Auch die weiteren Grenzwerte der Steuertabelle werden erhöht. Mit dem Einkommensteuer-Rechner auf Finanz.de kann das Einkommen ab 2025 berechnet werden.

In weiterer Folge steigt auch die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung, die zudem bundeseinheitlich gestaltet wird. Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag zum Solidaritätszuschlag steigen ebenfalls an.

Brutto- und Nettoeinkommen

Zu Berechnung der Einkommensteuer kann der Brutto-Netto-Rechner von Finanz.de verwendet werden. Dabei wird anhand des monatlichen oder jährlichen Bruttoeinkommens und der Auswahl einer der sechs Steuerklassen das Nettoeinkommen errechnet.

Dazu werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Von der Berechnungsgrundlage werden letztlich die Absetzbeträge, der Grundfreibetrag, die Sonderausgaben und Werbungskosten steuermindernd abgezogen. Daraus ergibt sich die Höhe der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Anhand der Steuerhöhe und SV-Beiträge wird das tatsächliche Nettoeinkommen berechnet.

Die Einkommensteuertarife sind einer Tabelle progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass man für den jeweils zutreffenden Teil des Einkommens laut Tabelle den entsprechenden Steuersatz bezahlen muss. Wer also 300.000 Euro pro Jahr verdient, zahlt nicht auf das gesamte Einkommen 45 Prozent Steuern, sondern nur für den Betrag, der über der Grenze der vorgehenden Steuerstufe liegt.

Tipp
Im Rahmen der Steuererklärung können Werbungskosten, Sonderausgaben und weitere Absetzbeträge von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Damit reduziert sich die Steuerlast und die zu viel bezahlte Einkommensteuer wird vom Finanzamt als Gutschrift zurückbezahlt.

Tipp
Mit der neuen Steuer-App Taxefy erledigt man die Steuererklärung in wenigen Minuten und holt sich schnell und einfach die Steuergutschrift vom Finanzamt zurück.

Tabelle 2025 und 2024

Die gesamte Einkommensteuertabelle findet man hier auf Finanz.de.

Einkommen (2024) Einkommen (2025) * Steuersatz (2024) Steuersatz (2025)
bis 11.784 Euro ** bis 12.084 Euro 0% 0%
bis 17.005 Euro bis 17.430 Euro 14 - 24% 14 - 24%
bis 66.760 Euro bis 68.430 Euro 24 - 42% 24 - 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42% 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45% 45%
Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung);
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.

Zu versteuerndes Einkommen

Das "zu versteuernde Einkommen" bezeichnet jenen Teil des Jahres-Bruttoeinkommens, der zur Berechnung der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer herangezogen wird. Dieser wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die Sozialversicherungsbeiträge, Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten abzieht.

Das Ergebnis dient in Form des "zu versteuernden Einkommens" als Berechnungsgrundlage für die progressive Einkommensteuer.

Höhe der Einkommensteuer berechnen

Um die Höhe der Einkommensteuer zu berechnen, geht man wie folgt vor:

  1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens: Zunächst wird das Bruttoeinkommen ermittelt, welches alle Einnahmen umfasst. Davon abgezogen werden können bestimmte Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln.

  2. Anwendung des Steuertarifs: Auf das zu versteuernde Einkommen wird der Einkommensteuertarif angewendet. In Deutschland gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu dem kein Einkommensteuer gezahlt werden muss. Für das Einkommen darüber wird ein progressiver Steuersatz angewendet, der von 14 Prozent beginnt und bis zu 42 Prozent für hohe Einkommen steigen kann. Für sehr hohe Einkommen gibt es zusätzlich den Spitzensteuersatz von 42 Prozent und den Höchststeuersatz von 45 Prozent ("Reichensteuer").

  3. Berücksichtigung persönlicher Faktoren: Faktoren wie Familienstand und Anzahl der Kinder beeinflussen die Einkommensteuerberechnung durch die Anwendung verschiedener Steuerklassen oder Freibeträge.

  4. Berechnung der Steuerschuld: Nach Anwendung des entsprechenden Steuersatzes wird die endgültige Steuerschuld berechnet. Eventuell geleistete Vorauszahlungen oder Lohnsteuerabzüge werden darauf angerechnet, um die abschließende Steuerschuld oder eine mögliche Erstattung zu ermitteln.

Für eine exakte Berechnung der Einkommensteuer werden häufig spezialisierte Softwareprogramme, Steuer-Apps oder die Dienste eines Steuerberaters genutzt.

Stand: 16.12.2024, um 12:07 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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