Einkommensteuerbescheid

Der Einkommensteuerbescheid gibt die Höhe der festgesetzten Lohn- bzw. Einkommensteuer an. Sie kann entweder eine Rückerstattung in Form einer Steuergutschrift oder eine Nachzahlung in Form einer Steuerschuld ergeben. Der Steuerbescheid wird nach Durchführung der Steuererklärung an den Antragsteller übermittelt. Ein Einspruch gegen den Bescheid ist zeitlich befristet möglich.

Übersicht

  • Der Einkommensteuerbescheid enthält das Ergebnis der durchgeführten Steuererklärung für das entsprechende Kalenderjahr.
  • Der Steuerbescheid gibt an, ob es zu einer Steuergutschrift oder einer Nachzahlung kommt.
  • Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt wenige Tage nach Zustellung des Bescheids.
  • Gegen einen Steuerbescheid kann während einer Frist von vier Wochen nach Ausstellung ein Einspruch eingelegt werden.

Der Einkommensteuerbescheid wird jedem Steuerzahler nach Durchführung seiner Einkommensteuererklärung übermittelt. Er enthält das Ergebnis und die Begründung der Steuererklärung und resultiert dabei in einer Steuernachzahlung oder einer Gutschrift (Rückerstattung).

Auszahlung der Gutschrift

Kommt es zu einer Gutschrift – also einer Rückerstattung der Einkommensteuer – durch die Steuererklärung, wird diese auf dem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen. Ab Zustellung des Bescheids dauert die Auszahlung in der Regel maximal drei Werktage. Danach sollte die Steuerrückerstattung auf das Konto überwiesen worden sein.

Vorläufiger Einkommensteuerbescheid

Sind bei Ausstellung des Bescheids noch Rechtsfragen oder sonstige rechtliche Aspekte offen bzw. ungeklärt, kann es vorkommen, dass das Finanzamt einen "vorläufigen Einkommensteuerbescheid" ausstellt. Dazu heißt es im Bescheid die "Festsetzung der Einkommensteuer ist nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO vorläufig".

Sind beispielsweise zur rechtlichen Klärung eines Sachverhalts noch Urteile beim Bundesfinanzhof (BFH) oder dem Verfassungsgericht (BVerfG) anhängig, so kann ein Steuerbescheid unter Vorbehalt – also "vorläufig" – ausgestellt werden.

Im Falle eines Urteils wird entweder der Steuerbescheid rechtskräftig oder nochmals abgeändert und der korrekte, endgültige Bescheid übermittelt.

Angaben

Dabei enthält der Steuerbescheid bestimmte Angaben zur Person und zum Ergebnis der Steuererklärung:

  • Die festgesetzte Steuer (Art der Steuer und Beträge) für das veranlagte Kalenderjahr
  • In der Regel wird auch eine Begründung des Ergebnisses angeführt
  • Persönliche Daten und Angaben zur Person
  • Angaben zum zuständigen Finanzamt

Die festgesetzte Steuerhöhe und die Steuerart kann unter dem Punkt "Festsetzung" im Steuerbescheid abgelesen werden. Ist man mit der Entstehung – also der Berechnung – der Steuerhöhe nicht einverstanden oder findet man einen Fehler, kann man einen begründeten Einspruch an das Finanzamt übermitteln.

Überprüfung des Steuerbescheids

Um die Korrektheit des Bescheids nach der Einkommensteuererklärung zu überprüfen, sollte man auf folgende Angaben achten:

  1. Sind die persönlichen Angaben korrekt (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer )?
  2. Wurde der Gesamtbetrag der Einkünfte für das Kalenderjahr korrekt berechnet?
  3. Wurden alle Freibeträge, außergewöhnlichen Belastungen und Werbungskosten korrekt berücksichtigt?

Fristen und Einspruch gegen den Steuerbescheid

Ein Einspruch gegen einen zugestellten Einkommensteuerbescheid ist binnen einem Monat nach Ausstellung möglich. Dieser kann wichtig sein, wenn der Steuerbescheid etwa fehlerhaft ist oder wichtige Angaben nicht berücksichtigt wurden.

Dazu muss ein sogenannter "Einspruchsgrund" vorliegen. Wichtig ist also, innerhalb der Frist von einem Monat, einen gut begründeten Einspruch inklusive aller Nachweise und Belege einzubringen. Zu den möglichen Gründen zählt beispielsweise ein Fehler im Steuerbescheid, nicht berücksichtigte Freibeträge oder Absetzbeträge, eine unbegründete Abweichung von der Steuererklärung.

Eine allfällige Nachzahlung ist jedoch auch im Falle eines laufenden Einspruchs zu leisten. Diese kann nur durch einen Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung aufgeschoben werden. Im Falle einer geleisteten Zahlung, die durch einen Einspruch letztlich zur Gänze oder teilweise reduziert wird, wird der Differenzbetrag rückerstattet werden.

Die Einspruchsfrist von vier Wochen gilt ab dem Datum der Ausstellung des Einkommensteuerbescheids – nicht ab Zustellung an den Empfänger. Bei einer Zustellung per Post oder digital wird dem Ausstellungsdatum ein Zeitraum von drei Tagen hinzugezählt. Fällt der letzte Tag der Frist für den Einspruch auf ein Wochenende oder einen Feiertag, gilt das Ende der Frist ab dem darauffolgenden Werktag.

Folgende Angaben sind bei der Übermittlung des Einspruchs zum Steuerbescheid an das Finanzamt wichtig:

  1. Eindeutige persönliche Angaben (Name, Adresse, Steuernummer bzw. Steuer-Identifikationsnummer)
  2. Begründung des Einspruchs (Als Betreff oder Titel sollte eindeutig das Wort „Einspruch“ verwendet werden)
  3. Bezeichnung des beeinspruchten Dokuments („Einkommensteuerbescheid [Jahr])
  4. Empfänger (das zuständige Finanzamt, das den Einkommensteuerbescheid erlassen und zugestellt hat)

Nach Einbringen des Steuerbescheids wird das Finanzamt über die Ergebnisse der Prüfung informieren. Entweder kommt es zu einer Rückzahlung aufgrund eines Fehlers im Bescheid und daraus resultierender Neuberechnung oder der Bescheid wird abgewiesen. In letzterem Fall gibt es als letzte Möglichkeit nur ein gerichtliches Vorgehen im Rahmen einer Klage.

Einkommensteuerbescheid verloren?

Geht ein bereits zugestellter Einkommensteuerbescheid verloren, so hat man die Möglichkeit, diesen beim zuständigen Finanzamt neu anzufordern. Diese Anfrage kann telefonisch, postalisch oder persönlich an das Finanzamt gestellt werden. Dabei ist wichtig, dass neben dem Namen auch die Steuernummer angeführt wird. So kann man den Steuerbescheid für das entsprechende Jahr neu ausgestellt bekommen.

Wurde die Steuererklärung über einen Steuerberater eingereicht und somit auch der Bescheid an diesen übermittelt, so kann eine Neuausstellung auch über den Steuerberater angefordert werden.

Generell sollte der Einkommensteuerbescheid, wie auch die Lohnsteuerbescheinigung, für alle Jahre gut aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrungspflicht gibt es für Privatpersonen nicht, dennoch können die Unterlagen für die spätere Vorlage bei Ämtern oder der Rentenversicherung von Vorteil sein.

Unterschiede zur Lohnsteuerbescheinigung

Der Unterschied zur Lohnsteuerbescheinigung ist, dass diese als Bescheid über die für das jeweiligen Kalenderjahr vorausbezahlte Lohnsteuer gilt. Diese Vorauszahlung wird durch die Auszahlung von Lohn und Gehalt durch den Arbeitgeber direkt monatlich für den Angestellten durchgeführt.

Bei der Steuererklärung wird die tatsächlich anfallende Lohnsteuer mit der bereits vorausgezahlten Steuer gegengerechnet. Daher gilt die Lohnsteuerbescheinigung als Voraussetzung für die Durchführung der Einkommensteuererklärung. Der Einkommensteuerbescheid gilt hingegen als amtliches Ergebnis der Steuererklärung.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Steuerbescheid verloren - was tun?

Hat man den Einkommensteuerbescheid verloren, so kann man diesen unter Bekanntgabe der Steuernummer und des Namens beim zuständigen Finanzamt neu anfordern. Er wird danach neu ausgestellt und übermittelt.

Kann man Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen?

Ja, gegen einen Steuerbescheid kann binnen vier Wochen nach dem Datum der Ausstellung beim Finanzamt Einspruch eingelegt werden. Dieser muss jedoch gut begründet werden. Im Falle einer Nachzahlung muss diese dennoch vorab bezahlt werden.

Wann bekommt man den Einkommensteuerbescheid?

Der Einkommensteuerbescheid wird nach Durchführung der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt ausgestellt und übermittelt. Sie gilt als Ergebnis der Steuererklärung. In der Regel hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um die Erklärung zu bearbeiten.

Wann wird die Steuergutschrift ausgezahlt?

Die Steuergutschrift aufgrund einer Einkommensteuererklärung wird in der Regel nach ein bis drei Werktagen nach Zustellung des Einkommensteuerbescheids überwiesen.

Stand: 23.01.2024, um 14:14 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
zum Autorenprofil von
Daniel Herndler
Disclaimer (Produktplatzierung & Werbung)
Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.