Einkommensteuertabelle

Jeder steuerpflichtige Erwerbstätige in Deutschland ist einkommensteuerpflichtig. Bei Selbstständigen spricht man von der Einkommensteuer, bei Arbeitnehmer bzw. Angestellten und Rentnern spricht man von der Lohnsteuer. Die Höhe der Einkommensteuer hängt vom Bruttoeinkommen ab. Sie ist progressiv gestaffelt. Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung kann man zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückbekommen.

Einkommensteuertabelle
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Neue Steuertarife und Grenzwerte ab 2025

Ab 01. Januar 2025 gelten in Deutschland neue Grenzwerte der Steuertabelle. So steigt der Grundfreibetrag von 11.604 Euro in 2024 auf 12.084 Euro pro Jahr an. Die zweite Steuerstufe mit einem progressiven Steuersatz von 14 bis 24 Prozent endet bei 17.430 Euro in 2025 (17.005 Euro in 2024). Die nächste Stufe mit einem Steuersatz von 24 bis 42 Prozent beträgt maximal 68.430 Euro in 2025 (66.760 Euro in 2024). Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 277.825 Euro und darüber hinaus bleiben die Grenzwerte gleich.

Tabelle für 2024 und 2025

Einkommen (2024) Einkommen (2025) Steuersatz (2024) Steuersatz (2025)
bis 11.604 Euro bis 12.084 Euro 0% 0%
bis 17.005 Euro bis 17.430 Euro 14 - 24% 14 - 24%
bis 66.760 Euro bis 68.430 Euro 24 - 42% 24 - 42%
bis 277.825 Euro bis 277.825 Euro 42% 42%
ab 277.826 Euro ab 277.826 Euro 45% 45%
Das Einkommen betrifft das zu versteuernde Jahreseinkommen (Brutto abzgl. Sozialversicherung)

Für zu versteuernde Jahreseinkommen unter der Grenze des Grundfreibetrages von 11.604 Euro (2024) bzw. 10.908 Euro (2023) fallen keine Lohn- und Einkommensteuer an. Das zu versteuernde Einkommen wird anhand des Bruttoeinkommens abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge errechnet.

Liegt das zu versteuernde Einkommen zwischen 11.604 und 17.005 Euro (2024) bzw. 10.908 und 15.999 Euro (2023), so gilt ein progressiver Steuersatz von 14 bis 24 Prozent für den Betrag über des Grundfreibetrages. Bei Einkommen zwischen 17.006 und 66.760 Euro (2024) bzw. 16.000 und 62.809 Euro (2023) gilt ein progressiver Satz von 24 bis 42 Prozent für den Betrag über dieser Grenze.

Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen zwischen 66.761 und 277.825 Euro (2024) bzw. 62.810 und 277.825 Euro (2023), fällt auf den Betrag über 66.761 Euro der Spitzensteuersatz von 42 Prozent an. Auf zu versteuernde Einkommen über 277.826 Euro gilt der Höchststeuersatz von 45 Prozent.

Steuererklärung

Die Lohnsteuer, die man als Arbeitnehmer im Jahr zahlt, ist eine Art Vorauszahlung auf die eigentliche Steuerschuld. Diese kann aber von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, abhängig von der Steuerklasse und möglichen Abzügen wie Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen. Daher ist es oft eine gute Idee, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen.

Man kann die Steuererklärung auf verschiedene Arten elektronisch machen:

  1. Die einfachste und billigste Möglichkeit ist die Nutzung der Software "MeinElster" vom Finanzamt . Diese gibt aber keine Tipps, wie man Steuern sparen kann.
  2. Eine teurere Option ist der Gang zum Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Dort bekommt man professionelle Hilfe, besonders bei komplizierten Steuerfällen, muss aber dafür bezahlen.
  3. Eine mittlere Lösung ist die Verwendung einer professionellen Steuersoftware oder Steuer-App. Auch ohne spezielle Kenntnisse kann man damit einfach und sicher die Steuererklärung machen. Ein Vorteil ist, dass die Software Tipps gibt, wie man mehr Steuern sparen und somit eventuell eine höhere Steuerrückzahlung bekommen kann.
Stand: 07.10.2024, um 13:49 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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