Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag erlaubt es Anlegern, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen, 2.000 Euro für Ehepaare) steuerfrei zu erhalten. Banken führen in diesem Rahmen keine Abgeltungssteuer ab, wodurch Zinsen, Dividenden und andere Erträge direkt und ohne Steuerabzug ausgezahlt werden können.

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern in Deutschland, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei zu erhalten. Ohne einen solchen Auftrag führen Banken automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf Kapitalerträge ab. Durch das Einreichen eines Freistellungsauftrags kann dieser automatische Steuerabzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags vermieden werden.

Aktuelle Freibeträge

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Übersicht der aktuellen Freibeträge:

Personenstand Freibetrag bis 2022 Freibetrag ab 2023
Ledige 801 € 1.000 €
Verheiratete/eingetragene Lebenspartner 1.602 € 2.000 €

! Hinweis
Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland seit 2009 gilt. Sie beträgt 25 Prozent des erzielten Ertrags und wird zusätzlich mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet. Banken führen die Steuer automatisch an das Finanzamt ab, wodurch die Erträge für Anleger bereits "abgegolten" sind.

Die Steuer greift auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, jedoch nicht auf Gewinne aus Immobilienverkäufen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Mithilfe des Sparer-Pauschbetrags (1.000 Euro für Einzelpersonen, 2.000 Euro für Paare) können Teile der Erträge steuerfrei bleiben, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.

Erteilung des Freistellungsauftrags

Viele Anbieter ermöglichen die Einrichtung bequem über das Online-Banking oder in schriftlicher Form. Dafür ist das Ausfüllen eines Formulars notwendig, in dem der gewünschte Betrag des Freistellungsauftrags sowie die persönliche Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Seit 2011 ist die Angabe dieser Steuer-ID verpflichtend, um den Auftrag rechtskonform zu erteilen. Es ist ratsam, den Freistellungsauftrag frühzeitig einzurichten, um den steuerfreien Kapitalertrag voll auszuschöpfen.

Der Freistellungsauftrag kann auf mehrere Banken oder Broker aufgeteilt werden, wobei die Summe aller Aufträge den Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen, 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreiten darf. Änderungen oder Anpassungen sind jederzeit möglich, beispielsweise wenn Kapitalerträge steigen oder Konten bei neuen Finanzinstituten eröffnet werden. Nach dem Einreichen überprüft die Bank die Angaben und führt die Abgeltungssteuer nur auf Erträge ab, die über den freigestellten Betrag hinausgehen. Ein gut verwalteter Freistellungsauftrag hilft, unnötige Steuerzahlungen zu vermeiden und Kapital optimal zu nutzen.

  • Pro Finanzinstitut: Ein Freistellungsauftrag kann für alle Konten und Depots bei einem Finanzinstitut erteilt werden.
  • Aufteilung des Freibetrags: Bei mehreren Banken kann der Sparer-Pauschbetrag aufgeteilt werden. Es ist wichtig, die Summe der erteilten Freistellungsaufträge im Blick zu behalten, um den maximalen Freibetrag nicht zu überschreiten.
  • Steueridentifikationsnummer: Seit 2011 ist die Angabe der Steuer-ID bei jedem Freistellungsauftrag verpflichtend.

Wichtige Hinweise

  • Kinder: Auch minderjährige Kinder haben Anspruch auf den Freibetrag. Der Freistellungsauftrag muss von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
  • Nichtveranlagungs-Bescheinigung ( NV-Bescheinigung ): Für Personen mit geringen Gesamteinkünften, die den Grundfreibetrag nicht übersteigen, kann eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragt werden. Diese ermöglicht es, Kapitalerträge ohne Steuerabzug zu erhalten.

Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern

Wurde kein Freistellungsauftrag erteilt oder der Freibetrag nicht vollständig ausgeschöpft, können zu viel gezahlte Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden. Hierzu ist die Anlage KAP auszufüllen, in der alle Kapitalerträge und bereits abgeführte Steuern aufgeführt werden.

Beispiel:

Ein Anleger hat bei Bank A einen Freistellungsauftrag über 700 Euro und bei Bank B über 300 Euro erteilt. Bei Bank A erzielt er Kapitalerträge von 800 Euro, bei Bank B 200 Euro. Da der Freistellungsauftrag bei Bank A um 100 Euro überschritten wird, führt die Bank für diesen Betrag Steuern ab. Insgesamt liegen die Kapitalerträge jedoch innerhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro. Die zu viel gezahlten Steuern können über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Zusammenfassung

Ein korrekt erteilter Freistellungsauftrag ist ein effektives Mittel, um Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei zu erhalten. Es ist wichtig, die Freistellungsaufträge sorgfältig zu verwalten und bei Änderungen der Kapitalerträge anzupassen, um den maximalen Steuervorteil zu nutzen.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Was ist ein Freistellungsauftrag und warum ist er wichtig?

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es Anlegern, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag (1.000 Euro für Einzelpersonen, 2.000 Euro für Ehepaare) steuerfrei zu erhalten, indem die Bank angewiesen wird, keine Abgeltungssteuer auf diese Erträge zu erheben. Ohne einen solchen Auftrag führt die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.

Wie kann ein Freistellungsauftrag erteilt oder geändert werden?

Ein Freistellungsauftrag kann direkt bei der jeweiligen Bank oder dem Broker eingerichtet oder angepasst werden, oft bequem über das Online-Banking. Dafür ist die Angabe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer erforderlich.

Kann der Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufgeteilt werden?

Ja, der Sparer-Pauschbetrag kann auf verschiedene Banken verteilt werden, wobei die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge den maximalen Freibetrag nicht überschreiten darf. Es ist wichtig, den Überblick über die verteilten Beträge zu behalten, um eine Überschreitung zu vermeiden.

Stand: 13.12.2024, um 12:12 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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