Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag gilt als steuerfreier Betrag für das Gesamteinkommen. Das bedeutet, dass für den Anteil des Einkommens bis zur Höhe des Grundfreibetrags keine Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer anfällt. Der Betrag wird dabei jährlich aufgrund der Inflation angepasst. Für 2024 beträgt der jährliche Grundfreibetrag 11.604 Euro (10.908 Euro in 2023).
In Deutschland muss man als steuerpflichtiger Erwerbstätiger bis zu einem bestimmten Betrag keine Einkommensteuer zahlen. Diesen Betrag nennt man Grundfreibetrag. Er ist ein wichtiger Teil der Steuergesetze und wird jedes Jahr neu festgelegt. Jeder, der in Deutschland Steuern zahlt, egal wie alt er ist, was für eine Arbeit er hat oder ob er verheiratet ist oder Kinder hat, hat Anspruch auf diesen Grundfreibetrag.
Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass jedem Menschen nach dem Bezahlen der anfallenden Lohn- und Einkommensteuer noch genug Geld zur Verfügung stehen muss, um sich und seine Familie das Nötigste zum Leben leisten zu können (= Existenzminimum). Für jede erwachsene Person und für jedes Kind, das bei den Steuern berücksichtigt wird, gibt es einen eigenen Betrag, der als Existenzminimum gilt.
Höhe
Die Höhe des Grundfreibetrages wird jährlich erhöht:
Jahr | Singles | +/- | Paare | |
---|---|---|---|---|
2024 | 11.604 Euro | +696 Euro | 23.208 Euro | +1.392 Euro |
2023 | 10.908 Euro | +561 Euro | 21.816 Euro | +1.122 Euro |
2022 | 10.347 Euro | +603 Euro | 20.694 Euro | +1.206 Euro |
2021 | 9.744 Euro | +336 Euro | 19.488 Euro | +672 Euro |
2020 | 9.408 Euro | 18.816 Euro |
Im Jahr 2022 wurde ursprünglich ein Grundfreibetrag von 9.984 Euro festgelegt. Aufgrund der hohen Teuerung wurde dieser Betrag jedoch auf 10.347 Euro erhöht.
Anspruch
Der Grundfreibertrag steht allen Steuerpflichtigen in Deutschland automatisch zu. Ein Antrag ist nicht notwendig. Je nach Wahl der Steuerklasse kann man vom doppelten Freibetrag profitieren.
Steuererklärung
Der doppelte Grundfreibetrag steht zu, wenn man als Ehepaar oder eingetragene Lebensgemeinschaft eine gemeinsame Veranlagung bei der Steuererklärung mit einer 3/5-Kombination durchführt. In diesem Fall kann der Partner in Steuerklasse 3 den Grundfreibetrag des anderen Partners in Steuerklasse 5 anwenden.
Dadurch würde die zu zahlende Einkommensteuer für den Partner in Steuerklasse 3 deutlich reduziert bzw. die Steuerrückzahlung durch das Finanzamt steigen. Für die Person in Steuerklasse 5 würde die Steuer ansteigen. Daher empfiehlt es sich, dass derjenige mit deutlich höheren Einkommen die Klasse 3 verwendet.
Liegen die Einkommen in gleicher oder ähnlicher Höhe, empfiehlt es sich, die Steuerklasse 4 anzuwenden.
Weitere Details zum Grundfreibetrag in allen Lohnsteuerklassen findet man hier auf Finanz.de.