Lohnsteuerbescheinigung

Die sogenannte Lohnsteuerbescheinigung dient Arbeitnehmern als Aufstellung aller vom Arbeitgeber im entsprechenden Kalenderjahr abgeführten Sozialversicherungsbeiträge, Abgaben und Steuern vom Bruttolohn oder -Gehalt. Zusätzlich findet man auf der Bescheinigung auch die berücksichtigten Freibeträge und Informationen zur Steuerklasse.

Übersicht

  • Die Lohnsteuerbescheinigung erhält man bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermittelt.
  • Sie enthält alle Angaben zum Bruttolohn, der bezahlten Lohnsteuer, Sozialversicherung, zur Steuerklasse, dem Familienstand und weitere Informationen.
  • Die Bescheinigung wird immer rückwirkend ausgestellt.
  • Sie dient als Grundlage für die Einkommensteuererklärung.

Die Lohnsteuerbescheinigung löste 2013 die alte "Lohnsteuerkarte" ab. Seither wird diese als Nachweis für das Finanzamt und Grundlage für die Erstellung der Einkommensteuererklärung verwendet.

Wofür wird die Lohnsteuerbescheinigung benötigt?

In Deutschland wird zur Durchführung der Steuererklärung für Arbeitnehmer bzw. Angestellte eine Lohnsteuerbescheinigung für das Veranlagungsjahr benötigt. Das Formular zur Steuererklärung gibt an, welche Kennzahlen der Lohnsteuerbescheinigung an welcher Stelle eingetragen werden müssen.

Die Lohnsteuer, die beim monatlichen Lohnsteuerabzug beziehungsweise der Auszahlung des Gehalts oder Lohns durch den Arbeitgeber einbehalten wird, gilt in Deutschland als eine Art Vorsteuer. Die tatsächliche Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer für das jeweilige Jahr wird anhand der Einkommensteuererklärung berechnet. Hier berücksichtigt das Finanzamt auch alle Freibeträge, Absetzbeträge und sonstige Beträge, die die Steuern mindern können.

Die Differenz zwischen der geleisteten Vorsteuer und der tatsächlichen Lohnsteuer bei der Steuererklärung kann – sofern es zu keiner Nachzahlung kommt – als Gutschrift oder "Steuerrückerstattung" ausgezahlt werden.

Was enthält die Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält neben dem Bruttoarbeitslohn alle Daten des Lohnsteuerabzugs des Kalenderjahres – also der bereits bezahlten Steuern bei der monatlichen Gehalts- oder Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber. Auch die entrichteten Sozialversicherungsbeiträge, berücksichtigten Freibeträge, die Steuerklasse und sonstige Angaben zur Abrechnung werden darin angeführt. Sieenthält auch Angaben zum Familienstand und der Anzahl der Kinder, die wiederum für die Steuerklasse entscheidend sind.

Frist: Wann erhält man die Lohnsteuerbescheinigung?

Grundsätzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnsteuerbescheinigung bis Ende Februar des Folgejahres an den Mitarbeiter auszustellen. Das bedeutet, dass die Frist am 28. Februar endet. Die Bescheinigung wird dabei in Papierform oder auf elektronischem Wege an den Arbeitnehmer übermittelt. Sie wird dabei in der Regel gemeinsam mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ausgestellt.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist es für den Arbeitnehmer auch möglich, die Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr zu erstellen und einzureichen. Dafür ist die Lohnsteuerbescheinigung als Nachweis beziehungsweise Grundlage notwendig.

Viele Arbeitgeber übermitteln die Bescheinigung für das gesamte Kalenderjahr bereits im Januar oder mit dem Dezember-Gehalt.

Jobwechsel und Kündigung

Im Falle einer Kündigung oder Entlassung wird die Lohnsteuerbescheinigung kurz nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber zugestellt. Man erhält die Bescheinigung entweder in elektronischer oder in Papierform.

Angaben in der Bescheinigung

Folgende Angaben sind in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift des Arbeitnehmers
  • Elektronische Transfer-Identifikationsnummer (eTIN)
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Steuerklasse und Faktor, falls angewendet
  • Kinderfreibeträge
  • Steuerfreibeträge
  • Personalnummer

Ebenfalls enthalten sind der Zeitraum, für den die Bescheinigung ausgestellt wurde. In der Regel betrifft das das gesamte Kalenderjahr, es sei denn, der Job wurde innerhalb des Jahres angetreten oder gekündigt.

Zudem gibt die Lohnsteuerbescheinigung an, wie hoch der Bruttolohn, die einbehaltene Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und etwaige Ermäßigungen und sonstige Beiträge oder Zuschüsse in diesem Zeitraum ausgefallen sind.

Lohnsteuerbescheinigung verloren?

Geht die Lohnsteuerbescheinigung verloren, kann man sie beim Arbeitgeber erneut anfordern. Dieser ist dazu verpflichtet, die Unterlagen mindestens zehn Jahre lang aufzubewahren. Das trifft auch zu, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr beim Unternehmen angestellt ist.

Grundsätzlich sollte man als Arbeitnehmer die Bescheinigungen langfristig und sicher aufbewahren, um dem Finanzamt jederzeit einen Nachweis für das entsprechende Kalenderjahr liefern zu können. Außerdem kann die Bescheinigung notwendig sein, wenn man die freiwillige Steuererklärung nicht im Folgejahr, sondern einige Jahre später durchführen möchte.

Fehler bei der Steuerbescheinigung?

Liegt ein Fehler bei der Bescheinigung vor, so sollte man sich umgehend an den Arbeitgeber wenden und um die Korrektur der Unterlagen bitten. Diese Fehler können sich nicht nur auf eine mögliche Steuergutschrift bei der Einkommensteuererklärung, sondern auch auf eine spätere Rentenhöhe auswirken.

Aufbewahrungspflichten und -Dauer

Arbeitnehmern ist zu empfehlen, alle Steuerbescheinigungen bis zum Rentenantritt gut aufzubewahren. Das kann bei der korrekten Berechnung des Rentenanspruchs bzw. der Höhe der Altersrente helfen, sofern die Rentenkasse nicht alle Unterlagen vorliegen hat. Eine Pflicht zur Aufbewahrung gibt es zwar nicht, es wird jedoch dringend empfohlen.

Bescheinigung für Arbeitslose und Rentner

Rentner erhalten ihre Steuerbescheinigung von der auszahlenden Rentenkasse ausgestellt. Arbeitslose erhalten sie für den Zeitraum des Bezugs des Arbeitslosengeldes vom zuständigen Arbeitsamt übermittelt. In beiden Fällen kann diese, sofern sie nicht automatisch übermittelt wird, angefordert werden.

Häufige Fragen und Antworten

Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:

Welche Angaben findet man auf der Steuerbescheinigung?

Die Steuerbescheinigung enthält unter anderem den Bruttolohn, die bezahlte Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Freibeträge und sonstige Ermäßigungen, sowie die Steuerklasse und den Familienstand. Weitere Angaben sind ebenfalls möglich.

Steuerbescheinigung verloren - was tun?

Geht die Lohnsteuerbescheinigung verloren, so sollte man umgehend den Arbeitgeber kontaktieren und um die Neuausstellung oder erneute Übermittlung der Unterlagen bitten.

Wann wird die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt?

Arbeitgeber haben grundsätzlich bis Ende Februar des Folgejahres Zeit, um die Lohnsteuerbescheinigung an die Angestellten zu übermitteln. Sie sind also verpflichtet, diese spätestens am 28. Februar für das vergangene Jahr zuzustellen.

Wozu benötigt man die Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung wird als Nachweis für das Finanzamt und zur Durchführung der Steuererklärung durch den Arbeitnehmer benötigt. Sie gibt an, wie viel man im Kalenderjahr verdient hat und wie hoch die bereits geleisteten bzw. einbehaltenen Abgaben (Steuern, Sozialbeiträge, etc.) ausfallen. Zudem enthält sie wichtige Angaben zur Steuerklasse, Anzahl der Kinder, Familienstand usw.

Stand: 17.01.2024, um 13:47 Uhr
Autor: Daniel Herndler
Chef-Redakteur | Finanzen, Steuern, Wirtschaft, Arbeitnehmer
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