Nichtveranlagungsbescheinigung
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) ist ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das Personen mit geringen Einkünften von der Kapitalertragsteuer befreit. Sie ermöglicht es, Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszuzahlen, wenn die Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Die Bescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre.
Die Nichtveranlagungsbescheinigung (kurz "NV-Bescheinigung") ist ein vom Finanzamt ausgestelltes Dokument, das Personen mit geringen Einkünften von der automatischen Abführung der Kapitalertragsteuer auf ihre Kapitalerträge befreit. Dies ist besonders relevant für Personen, deren Gesamteinkünfte unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegen, da sie somit keine Einkommensteuer zahlen müssen.
Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung
Um eine NV-Bescheinigung zu erhalten, müssen die voraussichtlichen jährlichen Gesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Für das Jahr 2024 beträgt dieser Grundfreibetrag 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.
Zusätzlich können der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (für Ledige) bzw. 2.000 Euro (für Verheiratete) sowie bestimmte Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung einer NV-Bescheinigung erfolgt mittels des Formulars "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung" (NV 1 A), das beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss.
Dem Antrag sind Nachweise über die Höhe der zu erwartenden Einkünfte beizufügen, beispielsweise Rentenbescheide oder Einkommensnachweise. Nach Prüfung stellt das Finanzamt die NV-Bescheinigung in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren aus.
Gültigkeit und Verwendung
Die NV-Bescheinigung ist für maximal drei Jahre gültig. Sie muss bei jeder Bank oder jedem Finanzinstitut, bei dem Kapitalerträge erzielt werden, im Original vorgelegt werden.
Die Institute sind dann verpflichtet, keine Kapitalertragsteuer auf die Erträge des Kunden einzubehalten. Sollten sich die Einkommensverhältnisse während der Gültigkeitsdauer ändern und die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, ist das Finanzamt unverzüglich zu informieren, da die NV-Bescheinigung in diesem Fall ihre Gültigkeit verliert.
Vorteile der NV-Bescheinigung
Die Vorteile der Nichtveranlagungsbescheinigung sind:
- Vermeidung des Steuerabzugs: Kapitalerträge werden ohne Abzug der Kapitalertragsteuer ausgezahlt, was die Liquidität erhöht.
- Vereinfachung der Steuererklärung: Da keine Steuer auf Kapitalerträge abgeführt wurde, entfällt die Notwendigkeit, diese in der Einkommensteuererklärung anzugeben, sofern keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte vorliegen.
Unterschied zum Freistellungsauftrag
Während ein Freistellungsauftrag es ermöglicht, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei zu erhalten, deckt die NV-Bescheinigung auch darüber hinausgehende Erträge ab, sofern die gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
Zudem ist für die NV-Bescheinigung ein Antrag beim Finanzamt erforderlich, während der Freistellungsauftrag direkt bei der Bank gestellt wird.
Wichtige Hinweise
- Änderung der Einkommensverhältnisse: Bei Überschreitung des Grundfreibetrags während der Gültigkeitsdauer der NV-Bescheinigung erlischt deren Gültigkeit.
- Rückforderung durch das Finanzamt: Sollten trotz NV-Bescheinigung steuerpflichtige Einkünfte erzielt werden, kann das Finanzamt die nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer nachfordern.
- Antragstellung für Kinder: Auch für minderjährige Kinder mit eigenen Kapitalerträgen kann eine NV-Bescheinigung beantragt werden, sofern deren Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen.
Zusammenfassung
Die NV-Bescheinigung ist ein wertvolles Instrument für Personen mit geringen Einkünften, um Kapitalerträge ohne Steuerabzug zu erhalten und den administrativen Aufwand zu reduzieren.
Es ist jedoch essenziell, die eigenen Einkommensverhältnisse regelmäßig zu überprüfen und bei Änderungen das Finanzamt zu informieren, um eventuelle Nachforderungen zu vermeiden. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, steuerlichen Rat einzuholen.
Häufige Fragen und Antworten
Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:
Personen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (2024: 11.604 € für Ledige, 23.208 € für Verheiratete), können eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Dies betrifft häufig Rentner, Studierende und Geringverdiener.
Die NV-Bescheinigung wird in der Regel für maximal drei Jahre ausgestellt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss sie neu beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Finanzamt mittels des Formulars "Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungsbescheinigung" (NV 1 A). Dem Antrag sind Nachweise über die voraussichtlichen Einkünfte beizufügen.