Spitzensteuersatz & Höchststeuersatz
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer beträgt in Deutschland 42 Prozent und fällt im Jahr 2024 für Einkommen ab 66.760 bis 277.825 Euro pro Jahr an. Ab 2025 soll er für Einkommen ab 68.430 Euro pro Jahr gelten. Das zu versteuernde Einkommen über 277.825 Euro wird mit dem Höchststeuersatz von 45 Prozent besteuert. Die Grenzwerte der Steuertabelle werden jährlich angehoben.
Übersicht
- Der Spitzensteuersatz liegt in Deutschland bei 42 Prozent.
- Er entfällt auf zu versteuernde Einkommen ab 66.760 bis 277.825 Euro pro Jahr (2024). Darunter gelten der Grundfreibetrag und der Eingangssteuersatz.
- Der Höchststeuersatz bzw. die "Reichensteuer" beträgt 45 Prozent und betrifft alle Einkommensteile über dem Spitzensteuersatz.
Die Steuertarife sind progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass man die betreffenden Steuersätze immer nur auf den Anteil des zu versteuernden Einkommens bezahlt, der zwischen den Grenzbeträgen der Tarifstufe liegt. Für den Spitzensteuersatz heißt das, dass der Teil des zu versteuernden Einkommens ab 66.760 und 277.825 Euro Euro (in 2024) mit 42 Prozent an Einkommensteuer besteuert wird. Auf Grundlage der Steuerpläne soll der neue Spitzensteuersatz für 2025 zukünftig bei 68.430 Euro pro Jahr beginnen.
Einkommen darüber unterliegt dem Höchststeuersatz von 45 Prozent. Das Einkommen bis 66.760 Euro pro Jahr unterliegt den unteren Steuertarifstufen. Die Einkommensteuer dafür liegt zwischen 14 und 42 Prozent, wie man der Einkommensteuertabelle entnehmen kann. Hierbei spricht man auch vom sogenannten Eingangssteuersatz. Zur Berechnung kann der Einkommensteuer-Rechner auf Finanz.de verwendet werden.
Der zu versteuernde Einkommensanteil bis 11.784 Euro (in 2024) gilt als Grundfreibetrag und ist somit steuerfrei im zutreffenden Kalenderjahr. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehepartner oder Lebensgemeinschaften im Rahmen der Steuererklärung gelten die doppelten Grenzwerte für den Grundfreibetrag und den Spitzensteuersatz.
Einkommensteuertabelle 2025 und 2024
Einkommen (2024) | Einkommen (2025) * | Steuersatz (2024) | Steuersatz (2025) |
---|---|---|---|
bis 11.784 Euro ** | bis 12.084 Euro | 0% | 0% |
bis 17.005 Euro | bis 17.430 Euro | 14 - 24% | 14 - 24% |
bis 66.760 Euro | bis 68.430 Euro | 24 - 42% | 24 - 42% |
bis 277.825 Euro | bis 277.825 Euro | 42% | 42% |
ab 277.826 Euro | ab 277.826 Euro | 45% | 45% |
* Geplante Steuerentlastung ab 2025 - Beschluss noch ausständig.
** Seit 01. Dezember 2024 rückwirkend für das Kalenderjahr. Zuvor 11.604 Euro.
Derzeit fallen rund vier Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Deutschland unter den Spitzensteuersatz. Dieser liegt mit 42 Prozent im unteren Durchschnitt innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten. In Österreich etwa liegt der Spitzensteuersatz bei 50 Prozent. Der Höchststeuersatz für Einkommen über eine Million Euro pro Jahr beträgt hier sogar 55 Prozent.
Höchststeuersatz
Der Höchststeuersatz wird in Deutschland auch "Reichensteuer" genannt. Er beträgt 45 Prozent und wird für Einkommen über 277.825 Euro (2024) im Jahr fällig. Auch hierfür gelten bei der gemeinsamen Veranlagung bei der Steuererklärung - also etwa in Steuerklasse 4 - die doppelten Grenzwerte.
Häufige Fragen und Antworten
Hier findet man die häufigseten Fragen und Antworten zu diesem Thema:
Der Spitzensteuersatz beträgt 42 Prozent und fällt aktuell auf den Teil des zu versteuernden Einkommens ab 66.760 bis 277.825 Euro pro Jahr an.
Der Höchststeuersatz der Einkommensteuer beträgt 45 Prozent und fällt auf den Teil des zu versteuernden Einkommens über 277.825 Euro jährlich an.