Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es diverse Möglichkeiten zur privaten Altersvorsorge. Dazu zählen etwa die Riester-Rente, die Rürup- oder Basisrente, eine Kapital-Lebensversicherung, sowie eine betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherung. Diese Vorsorge kann entscheidend sein, um die Rentenlücke zu schließen.
Die gesetzliche Rente stellt eine zentrale Komponente der Altersvorsorge in Deutschland dar. Der Großteil der Angestellten in Deutschland ist verpflichtet, einen Anteil ihres Einkommens in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzuzahlen, die auch für die Rentenauszahlungen zuständig ist.
Bestimmte Berufsgruppen, darunter Juristen, Architekten, Mediziner, Apotheker und Steuerberater, können alternativ einem berufsständischen Versorgungswerk beitreten. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Rente, leisten die Mitglieder Beiträge aus ihrem Einkommen, die vom Versorgungswerk verwaltet und später als Rente ausgezahlt werden.
Beamte, einschließlich Lehrer, Polizisten, Berufssoldaten, Pfarrer und Abgeordnete, sind nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Sie erhalten stattdessen Pensionen vom Staat im Ruhestand.
Selbstständige haben grundsätzlich Wahlfreiheit bei ihrer Altersvorsorge, allerdings gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen. Dazu zählen etwa Handwerker, Hebammen, Erzieher, Pflegekräfte, Künstler, Publizisten und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber. Diese Gruppen sind verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten und erhalten daraus später eine Rente. Andere Selbstständige können optional in die Rentenkasse einzahlen.
Rentenlücke
Die Rentenlücke bezeichnet die Differenz zwischen dem Einkommen im Berufsleben und der Höhe der Rente im Alter. Diese Lücke entsteht primär aus zwei Gründen:
- Die Rente wird in der Regel niedriger ausfallen als das frühere Arbeitseinkommen.
- Die Bevölkerung in Deutschland wird zunehmend älter, was das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Rentenempfängern beeinflusst.
Im Umlageverfahren der gesetzlichen Rente sind immer weniger Erwerbstätige dafür verantwortlich, die Rente für eine wachsende Zahl von Rentnern zu finanzieren. Ohne entsprechende Rentenreformen oder andere Maßnahmen, die entweder mehr Erwerbstätige in den Arbeitsmarkt bringen oder die Einnahmen der Rentenversicherung erhöhen, wird diese Herausforderung zunehmen.
Da die Ausgaben im Ruhestand häufig nicht im gleichen Maße sinken wie die Einnahmen, ergibt sich eine finanzielle Lücke zwischen den Einnahmen aus der Rente und den Ausgaben. Die Größe dieser Rentenlücke variiert individuell. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Lücke jeweils persönlich und individuell zu berechnen.
Private Altersvorsorge
Die verschiedenen Arten der privaten Altervorsorge unterscheiden sich in vielen Punkten doch wesentlich. Wichtig ist, dass man sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bzw. auch als Selbstständiger rechtzeitig im Arbeitsleben für eine Form der privaten Altersvorsorge entscheidet.
Die Vorsorgeaufwendungen der privaten Altersvorsorge können innerhalb der Grenze der Absetzbarkeit bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Damit wird die zu bezahlende Lohn- und Einkommensteuer reduziert.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine Form der zusätzlichen Altersvorsorge, die aufgrund der staatlichen Förderung vor allem für Familien oder Alleinerziehende mit mehreren Kindern attraktiv sein kann. Sie wird entweder als Fondssparplan oder Rentenversicherung angeboten, gilt jedoch als kostspielig. Eine hohe Förderung vom Staat kann die Riester-Rente interessant machen, besonders bei einer großen Kinderanzahl.
Rürup-Rente
Die Basisrente oder Rürup-Rente ist speziell für Selbstständige konzipiert und kann als Ersatz oder Ergänzung zur gesetzlichen Rente dienen. Sie eignet sich besonders für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann aber auch für andere Berufsgruppen in Ausnahmefällen sinnvoll sein.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge umfasst zwei Modelle: die klassische Betriebsrente, bei der das Unternehmen Beiträge einzahlt, und die geförderte betriebliche Altersvorsorge, bei der die Einzahlungen direkt vom Bruttolohn abgehen und der Arbeitgeber zusätzlich einen Zuschuss leistet.
Private Rentenversicherungen
Privatrenten sind private Rentenversicherungen, die im Ruhestand besteuert werden, allerdings ohne staatliche Förderung während der Ansparphase. Diese Option kann sich in seltenen Fällen lohnen.
Kapital-Lebensversicherung
Eine Kapital-Lebensversicherung kombiniert eine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung von Angehörigen mit einem langfristigen Sparplan. Jedoch ist bei vielen Versicherungsgesellschaften die genaue Aufteilung des Beitrags auf diese beiden Vertragskomponenten für die Kunden oft nicht transparent. Die Auszahlung am Ende der Vertragslaufzeit besteht normalerweise aus einer garantierten Summe sowie einer Überschussbeteiligung, die jedoch nicht garantiert ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die steuerliche Behandlung der Kapital-Lebensversicherung. Für Verträge, die ab dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können die Beiträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Zudem sind die Auszahlungen am Ende der Laufzeit nicht mehr steuerfrei. Aufgrund dieser steuerlichen Änderungen und der unsicheren Überschussbeteiligung ist die Kapital-Lebensversicherung in den meisten Fällen weniger attraktiv geworden.