Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatliche Initiative, um die private Altersvorsorge zu stärken, insbesondere angesichts der Unzulänglichkeit der gesetzlichen Renten, den Lebensstandard im Alter aufrechtzuerhalten. Dieses System fördert die Eigenverantwortung bei der Altersvorsorge durch staatliche Unterstützung. Die Beiträge sind teilweise steuerlich absetzbar.
Die Riester-Rente als private Altersvorsorgeform erhält staatliche Zuschüsse und steuerliche Vorteile. Besonders Familien und Personen mit niedrigem Einkommen profitieren von dieser Förderung. Die staatliche Unterstützung umfasst:
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Staatliche Zulage: Sie besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und einer Kinderzulage von 300 Euro pro Kind und Jahr, wobei für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro gezahlt werden. Die Zulagen werden direkt in den Riester-Vertrag eingezahlt. Wenn kein Anspruch auf Kindergeld besteht, entfällt die Kinderzulage.
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Berufseinsteiger-Bonus: Personen bis zum 25. Lebensjahr erhalten einmalig 200 Euro.
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Steuerersparnis: Die Beiträge und Zulagen können bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft, ob durch Sonderausgabenabzug eine höhere Steuerersparnis als durch Zulagen erreicht wird.
Eigenbetrag
Der Mindesteigenbeitrag beträgt 4,00 Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen. Der Höchstbetrag für die staatliche Förderung liegt bei 2.100 Euro pro Jahr einschließlich Zulagen. Für Beamte ist die Berechnung des Eigenbeitrags abhängig von der Übermittlung der Einkommensdaten.
Verschiedene Riester-Vertragsvarianten sind verfügbar, darunter Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondssparpläne, Eigenheimrenten und betriebliche Altersvorsorge. Wichtig ist, dass alle Verträge eine Garantie für die eingezahlten Beiträge plus Zulagen bieten und eine lebenslange Rente zusichern. Außerdem sind die Verträge vor staatlichem Zugriff bei Arbeitslosigkeit geschützt.
Die jährlichen Beiträge bzw. Vorsorgeaufwendungen der Riester-Rente können innerhalb der Grenze der Absetzbarkeit bei der Steuererklärung abgesetzt werden. Damit wird die zu bezahlende Lohn- und Einkommensteuer reduziert. Diese beträgt für die Veranlagung 2023 insgesamt 4,00 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 2.100 Euro inklusive der staatlichen Zulagen.
Kündigung
Bei Kündigung eines Riester-Vertrags müssen die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Eine Alternative ist das Ruhenlassen des Vertrags, wobei die bereits erhaltenen Förderungen erhalten bleiben.
Steuern bei der Riester-Rente
Während der Ansparphase profitieren Sparer von steuerlichen Vorteilen, die Besteuerung erfolgt jedoch später in der Rentenphase.
In der Ansparphase können die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass die eingezahlten Beträge und die erhaltenen staatlichen Zulagen das zu versteuernde Einkommen des Sparers mindern können. Das Finanzamt führt eine sogenannte "Günstigerprüfung" durch, um festzustellen, ob der Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug höher ist als die erhaltenen Zulagen.
In der Rentenphase, wenn die Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag beginnen, wird die Rente vollständig besteuert. Dies umfasst alle eingezahlten Beiträge, staatlichen Zulagen sowie die im Laufe der Zeit angesammelten Erträge. Diese Besteuerungsmethode wird als "nachgelagerte Besteuerung" bezeichnet und basiert auf dem Prinzip, dass Beiträge und Zulagen in der Ansparphase steuerfrei sind, die Rentenzahlungen später aber vollständig versteuert werden.
Bei einer einmaligen Kapitalauszahlung, wie sie bei Riester-Verträgen unter bestimmten Bedingungen möglich ist, wird dieser Betrag ebenso in voller Höhe besteuert. Der persönliche Steuersatz des Rentenempfängers zum Zeitpunkt des Rentenbeginns ist dabei entscheidend für die Höhe der Steuerlast.
Ein besonderes Merkmal der Riester-Rente ist die "Wohn-Riester"-Option, bei der Riester-Gelder in selbst genutztes Wohneigentum investiert werden können. Auch hier erfolgt die Besteuerung nachgelagert. Die auf das Wohnförderkonto eingezahlten Beiträge werden jährlich mit 2,00 Prozent verzinst, wodurch die spätere Steuerschuld steigt. Die Besteuerung des angesammelten Kapitals erfolgt dann im Rentenalter.
Wohn-Riester
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Besteuerung der Riester-Rente darauf abzielt, in der Ansparphase Steuervorteile zu bieten, während in der Rentenphase die Auszahlungen in vollem Umfang der Einkommensteuer unterliegen. Diese Regelung soll die Attraktivität der Riester-Rente als Instrument zur privaten Altersvorsorge steigern und gleichzeitig sicherstellen, dass die Steuervorteile in der Ansparphase in der Rentenphase wieder ausgeglichen werden.